Rundfunkgebührengesetz
@r_bonnhof
Ich meine auch, dass nach derzeitiger Gesetzeslage in Österreich jeder die Rundfunkgebühr zahlen muss,
der auf seinem Fernseher oder Monitor IRGENDWELCHE(!) Fernsehsender terrestrisch (analog oder digital),
mittels Kabel oder über Satellit (analog oder digital) empfangen kann.
Ob ein PC mit Breitband-Internet (aber ohne TV-Karte) rundfunkgebührenpflichtig ist, ist meiner Meinung nach
strittig. Aber wenn jemand, der einen PC ohne TV-Karte mit Breitband-Internet, aber keinen Fernseher und
keinen Radio besitzt, seinen PC bei der GIS meldet, dem ist ohnehin nicht mehr zu helfen!
Mich ärgert nur, dass mit der Rundfunkgebühr teilweise Beträge eingehoben werden, die mit Rundfunk nicht
das geringste zu tun haben. Was hat eine Landesabgabe in der Rundfunkgebühr verloren?
Weiters stört mich enorm, dass das ORF-Fersehentgelt nicht getrennt von den anderen Teilbeträgen eingehoben wird.
Wenn ich den ORF nicht empfangen kann, dann zahle ich eben auch kein ORF-Programmentgelt!
Derzeit ist das Rundfunkgebührengesetz eben so perfide formuliert, dass beim Empfang IRGENDEINES Fersehsenders,
man Rundfunkgebühr bezahlen muss. Dann wird aber auch gleich hinterlistig das ORF-Programmentgelt mit
eingehoben, egal, ob man den ORF empfangen kann oder nicht.
Genau dieses perfide Gesetz will der Tiroler Politiker Günther Hye durch den Verfassungsgerichtshof zu
Fall bringen.
Bei einem gerechten und logischen Gesetz, müsste man die Möglichkeit haben, die Fernsehgebühr, die Radiogebühr,
den Kunstförderungsbeitrag und die Landesabgabe getrennt vom ORF-Fernsehentgelt zu bezahlen.
Daher müsste das Anmeldeformular für die Rundfunkgebühr unter dem Punkt "Meldung von Rundfunkeinrichtungen"
folgende Auswahlmöglichkeiten bieten:
1) Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen mit ORF-Fernsehempfang
2) Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen ohne ORF-Fernsehempfang
3) nur Radioempfangseinrichtungen
Daraus würde sich zum Beispiel folgende Rundfunkgebühren für Wien ergeben: (Stand Juni 2006)
1) Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen mit ORF-Empfang......EUR 21,28 pro Monat (wie bisher)
2) Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen ohne ORF-Empfang....EUR 06,10 pro Monat
3) nur Radioempfangseinrichtungen........................ ....................EUR 06,17 pro Monat (wie bisher)
Mir ist schon klar, dass das das Ende des ORF bedeuten würde. Das weiß auch unsere Regierung. Darum
wird, glaube ich, schon an einer Novelle zum Rundfunkgebührensetz gearbeitet. Demnach soll dann jeder
Rundfünkgebühr zahlen müssen, der "OHNE UNZUMUTBAREN AUFWAND" (was für eine schlampige Definition!)
Fersehsender und/oder Radiosender empfangen KÖNNTE(!).
Aber warum macht man sich dann überhaupt noch die Mühe zu kontrollieren, ob jemand
einen Fernseher oder Radio besitzt? Bei jedem Elektrohändler um die Ecke kann man sich sofort,
"ohne unzumutbaren Aufwand", einen Fernseher mit integrierten DVB-T liefern lassen.
Dann kann man gleich pro Einkommensbezieher eine Mediensteuer einheben.
Nach dergleichen Logik könnte man dann auch gleich bei jedem Österreicher die Hundesteuer einheben.
Jeder könnte(!) sich ohne unzumutbaren Aufwand einen Hund anschaffen und muß daher Hundesteuer bezahlen.
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