Zitat:
Original geschrieben von barns
Wie schon oft erwähnt handelt es sich um keine "ORF-Gebühr", sondern um eine Rundfunkgebühr, es ist also unerheblich, dass du keinen ORF empfängst. Es genügt, dass du "Rundfunk" empfängst!
§ 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen.
§ 1 Wurde hier schon oft zitiert, und ich lese darin nirgends, dass er sich nur auf Programme des ORF beschränkt.
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es gibt doch noch menschen,die lesen können.
dies habe ich schon weiter oben zitiert,aber das wollte keiner lesen.....