Zitat:
Original geschrieben von FellnerPeter
Eben auf heise.de gefunden:
Ranghoher Polizist verteidigt österreichs Sicherheitspolizeigesetz
Das Beste daran ist folgende Aussage:
Zu der Frage, warum "die Polizei ohne richterliche Kontrolle das Recht auf Zugriff auf Daten von Internet-Usern erhalten" solle, wandte Österreicher ein, dass eine richterliche Genehmigungspflicht unmöglich sei, weil in der Regel gar kein strafbarer Tatbestand vorliege.
Schau ma hoit amal irgendwas wär ma scho finden!
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Ich glaub, der hat sich nur unglücklich ausgedrückt.
Das SPG kennt ja kaum einen Straftatbestand (außer 2 Veraltungstatbeständen), sondern regelt das Einschreiten der Polizei bei Vorbereitungsdelikten.
Da das Strafgesetzbuch ja erst ab dem Versuch greift, mußte man ein neues Gesetz schaffen, um eben Vorbereitungshandlungen zu Straftaten unterbinden zu können.
Sohin muß natürlich für die Anforderung der Daten ein begründeter Verdacht eines sogenannten "gefährlichen Angriffs" bestehen. Einfach so wirds nicht gehen...