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Alt 15.01.2008, 18:01   #1
FordPrefect
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Standard Sicherheitspolizeigesetz

Eben auf heise.de gefunden:
Ranghoher Polizist verteidigt österreichs Sicherheitspolizeigesetz
Das Beste daran ist folgende Aussage:
Zitat:
Zu der Frage, warum "die Polizei ohne richterliche Kontrolle das Recht auf Zugriff auf Daten von Internet-Usern erhalten" solle, wandte Österreicher ein, dass eine richterliche Genehmigungspflicht unmöglich sei, weil in der Regel gar kein strafbarer Tatbestand vorliege.
Schau ma hoit amal irgendwas wär ma scho finden!
Oder auch diese Aussage ist Interesannt:
Zitat:
Aus seiner Sicht gibt es gar keine Überwachung: "Inhaltsdaten – das ist Überwachung. Die gibt es nur mit dem Richter." Ohne diesen fordere die Polizei nur in Einzelfällen Stamm-, Standort-, oder Verkehrsdaten an. Missbrauch dieser Befugnisse sei strafrechtlich relevant: "Ist es so wichtig, alle zu überwachen, dass ich mich in das Gefängnis setze?"
Also nach seinen Aussagen sind Verbindungs und Standortdaten keine Überwachung.
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