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Alt 15.01.2008, 14:47   #178
barns
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Zitat:
Original geschrieben von r_bonnhof
die entscheidung steht im Gesetz,und die GIS zitiert es nur.

Versteht das keiner?

nochmals:

§ 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen.
(2) Die für Rundfunkempfangseinrichtungen geltenden fernmelderechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

Gebührenpflicht, Meldepflicht

§ 2. (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten.

Ich glaube eher DU verstehst es einfach nicht!
Ein Fernseher alleine (kein integriertes DVB-T) ist kein technisches Gerät im Sinne des §1 Abs. 1, da mit ihm alleine kein Empfang irgendwelcher Programme möglich ist.

Der Link wurde vor längerem schon mal gepostet aber bitte lies dir den letzten Absatz durch!

http://www.orf-gis.at/index.php?kate...n&artikel=1717

Und dies ist eine Information der GIS! Alles klar ?!
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