Zitat:
Original geschrieben von FendiMan
Eine Rechtsmeinung ist keine Entscheidung.
Erst wenn es ein gültiges Urteil darüber gibt, ist aus der Meinung mehr geworden.
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die entscheidung steht im Gesetz,und die GIS zitiert es nur.
Versteht das keiner?
nochmals:
§ 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen.
(2) Die für Rundfunkempfangseinrichtungen geltenden fernmelderechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
Gebührenpflicht, Meldepflicht
§ 2. (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten.
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Auf der Verpackung stand benötigt Windows 9x/2000/XP oder BESSER, also hab ich Linux installiert.
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