Zitat:
Original geschrieben von pc.net
eine rechtsmeinung seitens der GIS leitet keine gebührenpflicht ab 
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sondern?
GIS-Meinung ->
Zusammengefasst vertritt die GIS die Rechtsmeinung, dass immer dann Rundfunkgebühren zu entrichten sind, wenn Rundfunkprogramme (Radio und/oder TV) konsumiert werden können und zwar unabhängig davon, ob die Programme des ORF mit diesen Geräten empfangen werden.
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Auf der Verpackung stand benötigt Windows 9x/2000/XP oder BESSER, also hab ich Linux installiert.
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