eine rechtsmeinung seitens der GIS leitet keine gebührenpflicht ab
und da ein TV mit reinem analogen tuner nicht mehr in der lage ist dvb-t zu empfangen handelt es sich dabei um keine fernsehempfangsanlage mehr ... erst bei vorhandensein eines entsprechenden empfangsbereiten empfangsgerätes (dvb-t- oder sat-reiceiver) samt anzeigegerät (tv, beamer, monitor) ist die konsumation von tv-programmen möglich und es entsteht gebührenpflicht ...