Kleiner Einwand: Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen hungern nach Grenzziehung durch die Eltern. Eine Blockade bei guten Ratschlägen tritt beim Eintritt in die Pubertät (11.Lebensjahr bis jäh 16.Lebensjahr) und ab dem 25.Lebensjahr auf. D.h. Strenge ist in diesem Fall (22 Jahre) noch nicht fehl am Platz - der eigenen (elterlichen) Auffassung nach.
Bei der Grenzziehung geht es nicht um Erfolg haben des Elters (Einzahl), sondern um die Einfachheit "Hass auf" und "Ehren des" Elternteils durch die Tochter und durch den Sohn. Es geht um den Widerpart, der ein Gleichnis für Züchtigung des Sohns und Hüten und Beschützen der Tochter ist. Gedankliche Verirrungen eines Elternteils sind diesbezüglich fehl am Platz.
Das wird oft übersehen, daß diese zwei Punkte ("Hass auf" und "Ehren des" Elternteils durch die Tochter und durch den Sohn) absolut erstens und zusammenhängend zweitens und absolut zusammenhängend drittens sind.
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