Zitat:
Original geschrieben von tba
gibts denn auch eine regelung wie laut man musik hören darf? kommt ja auf gleiche...
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Im Prinzip-wie schon gepostet wurde- so das du noch ungehindert am Strassenverkehr teilnehmen kannst also auch andere Autos/hupsignale akustisch wahrnehmen kannst.
Rein Folgetonhörner von Einsatzfahrzeugen sind da IMHO nicht das Kriterium weil wennst eine Bim überhörst bist auch dran.
Zusatzinfo- im stehenden Betrieb -(hurchts eich mei Super Anlage- an, booäähhh) kann dir in bewohnten gegenden eine Anzeige wegen ruhestörung drohen (nummerntaferl!).
Hatte selbst so ein Paar "Reservepotenzler" mit super Anlagen in der Gegend (Golf/gti, irgend so ein billig Audi, etc.) die haben auch gelaubt das gibts nicht- haben sich aber schnell vertschüsst-nach den Anzeigen.
