hmm, gestern dachte ich noch, man könnte die Diskussion mal laufen lassen, wird schon nicht so schlimm werden, tjo, getäuscht
zum Thema:
der Polizei sollten imho auch Mitteln zur Verfügung stehen, um Straftäter verfolgen zu können, allerdings wie bei einer Hausdurchsuchung, oder dergleichen sollte dies über einen unabhängigen Richter erfolgen
Ausnahmen würde ich nur bei Gefahr in Verzug sehen (Handyortung bei Lebensgefahr zB), allerdings sollte dies nachträglich auch durch einen Richter überprüft werden
Warum dies nicht im Gesetz berücksichtigt wurde, ist mir ein Rätsel
nun, der Thread wird erstmal geschlossen, sollte jemand meinen, er habe noch etwas wichtiges hinzuzufügen, eine PM an mich
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