Thema: Fragen zu RMA
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Alt 16.12.2007, 10:12   #4
FendiMan
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Zitat:
Original geschrieben von oitt
danach hast du recht auf gutschein über vollen betrag der graka
Du hast das Recht auf Barauszahlung, wenn die GK nicht repariert werden kann.
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Gruß
FendiMan

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