der denkfehler vieler leute liegt hier wahrscheinlich wirklich darin, dass sie fest dran glauben die polizei sammle nur richtige daten und mache dabei keine fehler. zufällige namensgleichheiten, diverse fehler (eine zahl vertauscht und die falschen abgehört) usw. - und schon ist der bürger, der nichts zu verbergen hat, als terrorist gespeichert. und weiss das nicht einmal, hat keine einsicht, keine möglichkeit daten richtig zu stellen oder irgendwas zu erklären.
nach dem selben schema werden zb. auch konten gesperrt. aufgrund geheimer überwachungen, die kein mensch auf fehler korrigiert hat - der beschuldigte hat nicht mal das recht sich dazu zu äussern!
mehr als bedenklich, wohin wir da steuern.
der vollständigkeit halber:
Zitat:
Art 10a StGG bestimmt :
(1) Das Fernmeldegeheimnis darf nicht verletzt werden.
(2) Ausnahmen von der Bestimmung des vorstehenden Absatzes sind nur auf Grund eines richterlichen Befehles in Gemäßheit bestehender Gesetze zulässig.
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dieses gesetz ist also verfassungswidrig.