Zitat:
Original geschrieben von rev.antun
hearst du jetzt bekommst aber gleich einen tschuk aufs aug 
§93 z3 !!!!!!!!!!!!!!!!
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Schau, wenn du das letzte Posting auf Seite 1 liest, dann steht da kurz zusammgefasst lediglich, dass eine Standortbestimmung auch bisher ohne richterlichen Beschluss möglich war.
Der §98 schafft eine Ausnahme für Notrufdienste und wird nicht durch §93 Abs. 3 aufgehoben.
Auch die Exekutive ist ein Betreiber eines Notrufdienstes.
Aber wenn laut deinen Ausführungen das TKG für die Exkutive ja ohnhin nicht gilt, warum dann die Diskussion?