§92 (3) 6. "Standortdaten" Daten, die in einem Kommunikationsnetz
verarbeitet werden und die den geografischen Standort der
Telekommunikationsendeinrichtung eines Nutzers eines
öffentlichen Kommunikationsdienstes angeben;
Also: Wenn mit: "eine Telekommunikationsendeinrichtung eines Nutzers"
kein Handy gemeint ist, dann hast du mich überzeugt.
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