Zitat:
Original geschrieben von barns
"...sowie über Standortdaten im Sinne des § 92 Abs. 3 Z 6..."
oba lesen kaunst scho "OIDA"
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... nur zu deiner information - standort ist nicht im zusammenhang "handyposition" OK und weiters - TK gesetz - so is des ned das früher schon gegangen is gelle.
Zitat:
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§ 93. (1) Dem Kommunikationsgeheimnis unterliegen die Inhaltsdaten, die Verkehrsdaten und dieStandortdaten. Das Kommunikationsgeheimnis erstreckt sich auch auf die Daten erfolgloser Verbindungsversuche. (2) Zur Wahrung des Kommunikationsgeheimnisses ist jeder Betreiber und alle Personen, die an der Tätigkeit des Betreibers mitwirken, verpflichtet. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach demEnde der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist. (3) Das Mithören, Abhören, Aufzeichnen, Abfangen oder sonstige Überwachen von Nachrichten und der damit verbundenen Verkehrs- und Standortdaten sowie die Weitergabe von Informationen darüberdurch andere Personen als einen Benutzer ohne Einwilligung aller beteiligten Benutzer ist unzulässig. Dies gilt nicht für die Aufzeichnung und Rückverfolgung von Telefongesprächen im Rahmen der Entgegennahme von Notrufen und die Fälle der Fangschaltung sowie für eine technischeSpeicherung, die für die Weiterleitung einer Nachricht erforderlich
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ned nur einen § aus dem gesetz zuzln und auf gscheit machen
