Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 30.11.2007, 09:29   #9
pc.net
Aussteiger
 
Benutzerbild von pc.net
 
Registriert seit: 07.10.2001
Ort: Nettistan
Beiträge: 12.997

Mein Computer

Standard

man muss den behörden nicht immer die meldeadresse angeben sondern es reicht auch oft eine erreichbarkeitsadresse ...

eine behörde kann auch aufgrund einer schon jahrelang zurückliegender korrespondenz eine alte adresse vermerkt haben ...

darum würd ich folgendermaßen vorgehen:
schreib ihnen zurück, dass du aufgrund dieser vagen auskunft nicht in der lage bist, nachzuvollziehen wo dein vergehen liegen soll .... weiters verlangst du die übermittlung der verarbeiteten daten sowie deren herkunft unter berufung auf das datenschutzgesetz

ev. läßt du auch zw. den zeilen durchblicken, dass du die unterstellung der verletzung des melderechts als rufschädigung auslegen könntest ...

btw: bei sowas ist es immer am besten gleich mit großen geschützen aufzufahren ...
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
pc.net ist offline   Mit Zitat antworten