man muss den behörden nicht immer die meldeadresse angeben sondern es reicht auch oft eine erreichbarkeitsadresse ...
eine behörde kann auch aufgrund einer schon jahrelang zurückliegender korrespondenz eine alte adresse vermerkt haben ...
darum würd ich folgendermaßen vorgehen:
schreib ihnen zurück, dass du aufgrund dieser vagen auskunft nicht in der lage bist, nachzuvollziehen wo dein vergehen liegen soll .... weiters verlangst du die übermittlung der verarbeiteten daten sowie deren herkunft unter berufung auf das datenschutzgesetz
ev. läßt du auch zw. den zeilen durchblicken, dass du die unterstellung der verletzung des melderechts als rufschädigung auslegen könntest ...
btw: bei sowas ist es immer am besten gleich mit großen geschützen aufzufahren

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