wenn du nur noch über internet fernsiehst kommt schon was zusammen (ka. wieviel).
Aber eine Vorwarnung sollte doch möglich sein und eine konkrete Regelung.
Zitat:
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An die Rechtsexperten hier: dies ist doch ein klarer Fall von Betrug, oder?
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Nein, die Formulierung in den AGBs wird das wohl zulassen. Auch wenn du ein Gericht findest, welches 500GB als "normal" ansieht, ist es wohl eher ein Vertragsbruch.