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Alt 28.11.2007, 20:25   #4
iG0r
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Bei knappen 50 Euro würde ich noch nicht in Panik verfallen. Ein Zahlungsbefehl kostet dem der ihn einbringt über 500 Euro. Also die müssen erstmal gute 500 Euro invenstieren, um an deine nicht mal 50 zu kommen. Den Zahlungsbefehl kannst auch jederzeit beeinspruchen, dann wird verhandelt.

Also ich persönlich, hätte ich legalen und unbestrittenen Anspruch auf die 49 Euro, würde sicher keinen solchen Aufwand betreiben, den Betrag einfach als Verlust und uneinbringbar verbuchen.

Also wie gesagt, keine Panik, würde es einfach aussitzen
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