Kürzlich war im Fernsehen (ich glaube bei "Thema") ein Bericht über die neue Form der Abzocke. Es gibt Rechtsanwälte, Abschleppdienste oder sog. Sicherheitsfirmen, die sich diese neue Einnahmequelle geschaffen haben.
Diese werben meist bei Unternehmen mit größeren Privatparkplätzen, dass sie - meist ohne Kosten für die Unternehmen - dafür sorgen, dass die Parkplätze frei von unberechtigten Parkern bleiben. Die Parkplatzeigentümer willigen meist diesem Deal ein, da sie sich die Parkplatzkapazitäten kostenlos frei halten und nicht um Falschparker kümmern müssen und die "Abzocker" können sich ein leichtes Geld verdienen.
@Chrsine: Grundsätzlich ist diese Form der "Abzocke" rechtens, da Du ja auf Privatgrund gestanden bist. Da es im österr. Recht keine Abmahnungen gibt !!, helfen hier nur Unterlassungserklärungen, die an sich noch keine Bestrafung darstellen. Du versprichst lediglich mit Unterzeichnung dieser Unterlassungserklärung, dass Du nicht mehr dort Parkst. Die Rechtsanwaltkosten dürfen den Beschuldigten verrechnet werden. Die Daten des Fahrzeughalters werden herausgegeben, ist auch rechtlich OK.
Für Dich ist folgendes zu klären:
- war der Parkplatz ausreichend als "Privatgrund" gekennzeichnet?
- gibt es keine Formfehler (Beweismittel, etc.) - Fotos sind als
Beweismittel natürlich zulässig. Hat ja nichts mit Datenschutz
zu tun.
- ist die Höhe der verrechneten Anwaltskosten in Ordnung
All diese Fragen können bei einer kostenlosn Rechtsberatung, ÖAMTC Rechtsdienst, etc. geklärt werden. Im Fernsehbericht wurde auch geraten, evtl. mit dem Kläger/Firma in Verbindung zu treten, und über den Preis zu verhandeln. Meist gibts einen Nachlass, da sich ja diese Firma eine aufwändiges Gerichtsverfahren ersparen will.
lg Oliver
|