25.11.2007, 19:51
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#77
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Ort: Wien
Beiträge: 65.570
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Ingenieur ist eine Standesbezeichnung.
Zitat:
Aus dem Ingenieurgesetz 2006:
Personen, die zur Führung der Standesbezeichnung ,,Ingenieur“ berechtigt sind, dürfen
1. diese ihrem Namen in Kurzform oder in vollem Wortlaut beifügen und
2. deren Eintragung in amtlichen Urkunden verlangen.
(3) Personen, die zur Führung der Standesbezeichnung ,,Ingenieur“ oder des akademischen Grades
,,Diplom-Ingenieur“ berechtigt sind, dürfen das Wort ,,Ingenieur“ auch in Wortgruppen oder
Wortverbindungen führen.
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LG
Guru
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