abmahnung
Als staatlich geprüfter Tierarzt muß ich Euch leider darauf hinweisen, daß es laut Erlaß Nr.4711 vom 1.4.2001 zum Österreichischen Tierschutzgesetz strengstens verboten ist, seine Katze neben einem Monitor zu lagern, es sei denn sie trägt eine passende Bleischürze.Die Strahlung muß hierbei aber vierteljährlich mittels von der Katze ständig zu tragenden Dosimeters in Seibersdorf überprüft werden.....
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