Zitat:
Original geschrieben von PhelanWolf
Also jede Rufnummernportierung die ein Betreiber durchführt, bei dem nicht gewährleistet werden kann das ein ortsfester Netzanschlußpunkt besteht, kann somit mit rechtlichen Konsequenzen seitens der RTR belangt werden.
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Hui, die riskieren das? Wenns meinen... Aber da ist nicht sofort alles bei der RTR zur Prüfung, wenn die Telekom was macht, springen die Alternativen sofort auf...
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Ich denke, also bin ich hier falsch ;-)