die Anspruchsvoraussetzungen sind z.b. hier recht einfach verständlich beschrieben:
http://www.50plus.at/stichw/gebbefr.htm
Wenn Du also bei Deiner Mutter wohnst, und (so vermute ich mal) ein Einkommen beziehst werdet ihr zusammen wohl über der Grenze liegen? Hat jetzt aber noch nichts mit der ADSL Bestellung zu tun. Aber möglicherweise stammt die Befreiung ja noch aus einer Zeit in der die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt waren. Eine Änderung provoziert vermutlich, dass diese erneut überprüft werden.