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Alt 12.11.2007, 18:16   #7
LouCypher
der da unten wohnt
 
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Zitat:
Original geschrieben von 3of4
ich komme klar, nur hat mein vater alzheimer:
dann sag ihm du hast grad bezahlt *duck*

AFAIK hast du als untermieter die gleichen rechten und pflichten wie ein anderer mieter auch. Der vermieter hat afaik eine instandhaltungspflicht, und zu arbeiten kannst du mit sicherheit nicht herangezogen werden. Wärend der umbauarbeiten steht die übrigends wegen der schmutz und lärmbelästigung ein nachlass zu.

Finde das innerhalb einer familie aber ziemlich eigenartig. Wenn du die kohle überweist und nicht bar zahlst kann man das sowieso nachverfolgen, dann kann niemand behaupten du hast nicht gezahlt.
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Greetings
LouCypher
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