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Alt 09.11.2007, 02:21   #10
The_Lord_of_Midnight
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Ahja, da ist es:
http://www.oeamtc.at/index.php?type=...nu_active=0194
Geschw. Überschr. über 50 km/h, Freilandstraße, Autobahn
§ 20 Abs 2 iVm § 99 Abs 2c Z.9
2b)

Anmerkung 2b:
Bei den hier genannten Delikten wird bei der ersten Übertretung eine Entziehung von 2 Wochen, bei der ersten Wiederholung von 6 Wochen und bei weiteren gleichartigen Übertretungen von mindestens 3 Monaten ausgesprochen.
Die Strafdrohung beträgt gem § 99 Abs 2c € 72,-- bis € 2.180,--.
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