Ahja, da ist es:
http://www.oeamtc.at/index.php?type=...nu_active=0194
Geschw. Überschr. über 50 km/h, Freilandstraße, Autobahn
§ 20 Abs 2 iVm § 99 Abs 2c Z.9
2b)
Anmerkung 2b:
Bei den hier genannten Delikten wird bei der ersten Übertretung eine Entziehung von 2 Wochen, bei der ersten Wiederholung von 6 Wochen und bei weiteren gleichartigen Übertretungen von mindestens 3 Monaten ausgesprochen.
Die Strafdrohung beträgt gem § 99 Abs 2c € 72,-- bis € 2.180,--.