Ja, da muss unbedingt eine variable Anzeige gewesen sein.
Wenn du die gelesen hättest, wüsstest du jetzt ob du eine Strafe bekommst.
Solltest du wirklich bei vorgeschriebenen 80 kmh 130-140 gefahren sein, solltest dich um Rechtsbeistand umsehen.
Bzw. kannst dann eventuell bald den Schein abgeben.
Meines Wissens wird ab 40 kmh innerorts und ab 50 kmh außerorts ein Führerscheinentzug eingeleitet.
Aber ich denke mir, es wird nicht in allen Fällen passieren.
Zumindest in diesem Fall würde ich es unmenschlich finden.
Aber einfach oder billig wird das glaube ich nicht.
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