Zitat:
Original geschrieben von jayjay
wie kann man dann zb. einen filesharer ausforschen? überwachung ist da nicht erlaubt, weil die strafandrohung zu gering und ohnehin privatanklage.
wo wird protokolliert wer wo was und wieviel jemand herunterladet?
das muss rein über die herausgabe von daten (ip?) des providers gehen - wo liegt mein denkfehler?
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du startest ein p2p programm deiner wahl und schneidest mit wer wieviel bei dir saugt oder wer wieviel anbietet.