Beim Gleitzeitmodell gilt als Wochenarbeitszeit 37,7 Stunden, diesen können zwischen Montag 0:00 und Samstag 24:00 erbracht werden.
Mehrarbeit wird bis zu 154 Stunden auf dem Gleitzeitkonto angespart und wird bei Überschreitung mit dem Faktor 1,6 ausbezahlt, spätestens nach 2 Jahren.
Bei Sonntagsarbeit wird für die geleisteten Stunden zusätzlich 1:1 als Ersatzruhe gewährt.
Bei diesem von der GPA als fortschritlich bezeichneten Kollektivvertrag kommt man nicht leicht auf auszahlbare Überstunden.
lg wazlaf
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