"Radfahren" darf man prinzipiell nicht am Gehsteig! Unabhängig vom Alter. "Kinderräder" (Raddurchmesser < 30cm) sind als Spielzeug auch am Gehsteig erlaubt. Radfahren ab 12 nur auf der Straße! Unter 12 nur in Begleitung (Über 16 Jahre), ABER auch nur auf der Straße. Ab 10 Jahren auf der Straße, wenn das Kind den "Fahrradführerschein" hat.
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