HP hatte sich geweigert, die Kosten rückzuerstatten, und MS für zuständig erklärt. Das hat aber das Gericht anders gesehen, da ja HP mit MS einen Vertrag über die Bündelung abgeschlossen hat (sonst dürfte ja HP nicht das OS mit der Software bündeln).
Eigentlich eine klare Sache. Ich muss mal die Lizenzverträge von unseren gekauften Notebooks ansehen (IBM/Lenovo), ob das da auch so ist (obowhl es mir in der Firma egal ist, da sowieso aufgrund eines Corporate Vertrages alles neu installiert wird).
lg Oliver
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