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Alt 30.10.2007, 13:40   #15
Satan_666
Inventar
 
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Die mir bekannte und auch in allen Firmen, die solche Klauseln in ihren Dienstverträgen haben, gehandhabte Regelung basiert darauf, dass im Dienstvertrag generell drin steht, dass man dieser Klausel zustimmt und gleichzeitig MUSS vor dem Start des Seminares (= wichtig) dem Mitarbeiter bekannt gemacht werden, wie hoch die Kosten des Seminares sind und auf welchem Prinzip die Anteilsreduzierung basiert. Die Firma kann ja nicht hinterher, wenn der Eventualfall eintritt, irgendeinen Fantasiebetrag verlangen. Und der Mitarbeiter muss immer noch entscheiden können, ob er unter diesen Bedingungen die Ausbildung überhaupt machen möchte. Deswegen auch der Zusatzvertrag. Gibt es diesen Zusatzvertrag nicht, so braucht man sich wegen der Kosten auch keine Gedanken machen, weil es gibt immer wieder Ausbildungen, wo die Firmen darauf verzichten, die Kosten dafür später mal zurück zu verlangen. Und dem Arbeitnehmer ist es nicht zuzumuten, die Gründe für das Nichtvorlegen des Vertrages zu recherchieren.

Nochwas: bei der Rückzahlung ist natürlich auch das Unternehmen, die die Ausbildung bezahlt hat, beweispflichtig, ob die durch die Ausbildung erhöhte Qualifikation auch anderswo einsetzbar ist. Sprich: wenn ich als Software-Entwickler beispielsweise auf ein Tool geschult werde, welches in meinem näheren und weiterem Umfeld niemand sonst einsetzt, dann brauche ich dafür auch keine Ausbildungskosten zurück zahlen - auch wenn ich dafür unterschrieben habe. Das hat aber nichts damit zu tun, ob ich diese Kenntnisse tatsächlich beim neuen Arbeitgeber brauchen kann. Wenn also genügend Firmen das Tool einsetzen, ich trotzdem eine Firma finde, die das nicht einsetzt, bin ich trotzdem Rückzahlungspflichtig.
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