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Alt 30.10.2007, 11:16   #13
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nunja, ich würde das trotzdem lieber als einzelvereinbarung sehen ...

sonst kommt der DG ev. auf ideen: zb. informiert er vielleicht nicht über neue ausbildungskosten oder fangt zu seinem vorteil zu kummulieren an (lauter kleinst-beträge, für die niemals eine einzelvereinbarung gemacht würde) - es kann dadurch wiederum unterschiedlichste auslegungen geben und somit landet man wieder vorm arbeitsgericht ...

bei einem einzelvertrag sind die kosten und die dauer für genau diesen vertrag dann klar - nachdem der DN diesen vertrag einzeln unterschreibt gibts dann im einzelfall keine unterschiedlichen auffassungen, oder der DG verzichtet ggf. sogar aufgrund der geringen ausbildungskosten auf dieses schriftstück ...
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Praktizierender Eristiker

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