Es gibt mehrere Möglichkeiten: Deine Freundin unterschreibt (dann ist alles bisher gesagte auch rechtens) oder sie unterschreibt nicht (dann wird sie den Job auch nicht bekommen). Oder der Job ist ein derart hochgestochener (obere Management-Ebene), dann wird sie es sich mit dem neuen Arbeitgeber "richten" können. Ansonsten hat das "sich richten können" wohl wenig Erfolg, weil sie es kaum begründen kann, wieso sie sich beispielsweise von der Firma ums teure Geld ausbilden lassen und anschließend schnell wieder abhauen will.
Meine Überlegungen waren hier immer so, dass ich im Falle des Falles - also dort, wo ICH wechseln wollte - etwaige Forderungen meines bisherigen Arbeitgebers von meinem neuen Arbeitgeber im Zuge des Einstellungsgespräches eingefordert habe (immerhin haben DIE ja am Meisten davon, wenn ich als voll ausgebildeter Mitarbeiter in die Firma komme). Und in der Regel hat die neue Firma volles Verständnis dafür. Bei einem Auslandsaufenthalt ist es naturgemäß komplett anders gelagert ... da muss man dann selbst entscheiden, wie man tut.
Zum Thema Konkurrenzklausel: die ist an sich auch nicht ungesetzlich und soll lediglich die bisherige Firma davor schützen, dass man keinen Vorteil aus den Kundenkontakten mitnimmt. Wenn beispielsweise ein Vertreter, der viele Kundenbesuche getätigt hat, plötzlich zur Konkurrenz geht und dort "seinen Kundenstock" einfach mitnimmt, dann kann das mitunter eine Firma ganz schön ins Trudeln bringen. Wenn man aber zu einer Firma wechselt, die zwar in der gleichen Branche arbeitet, mit der man aber in keiner Weise in Berührung gekommen ist, ist auch der Wechsel kein Problem. Und im Graubereich argumentieren Gerichte meist zugunsten des Mitarbeiters.
Aber all diese Klauseln sind absolut üblich!
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
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