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Alt 30.10.2007, 07:23   #2
artemisia
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die rückzahlungspflicht ist von vielen faktoren abhängig.

pauschal zu sagen, dass muß sie eh nicht zurückzahlen, ist so nicht richtig.

die rückzahlungspflicht beinhaltet bruttolohn, fahrtkosten, seminarkosten ... kann ein ganz schöner batzen zusammenkommen.

würd mit dem vertrag kurz bei einem RA für arbeitsrecht mich vorab informieren und außerdem ... wenn sie eh jetzt schon weiß, dass sie den job nicht länger machen wird, sollte sie mit offenen karten spielen ...solche klauseln sind auch zum größten teil dadurch entstanden, dass arbeitgeber oft genug genatzt werden und von den ausgegeben kosten für weiterbildung nichts haben.

lg
artemisia
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