Zitat:
Original geschrieben von rev.antun
das ist nicht korrekt!
aber schauts euch mal §2 an - ein schelm wer da böses denkt "in Gebäuden"
http://www.rtr.at/de/rf/RGG
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das ist wichtig!
§ 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen.
Also TV-Gerät ist empfangseinrichtung.
ergo: wenn ein tv im raum steht,löhnst du!