muss ja nicht anmelden ...
ausserdem sind mobile geräte IMHO befreit 

ausserdem ist es ja mim handy auch möglich - das thema hatten wir schon- wenn jeder computer "theorethisch" eine empfangsmöglichkeit biete - auch ohne internetanbindung - dann müssen sämtliche kassen, bankomat etc. auch reinfallen. da gabs bereits einen aufstand.
das RGG wurde dahingehend bereits vor einiger zeit abgeändert ...
und wenn du die empfangsanlage am balkon hast ist sie auch nich in einem "geschlossenen" raum - viel spielraum für die juristen 
