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Alt 25.10.2007, 12:07   #9
Satan_666
Inventar
 
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Zitat:
Original geschrieben von barns
Nein. Wenn ich einen Fernseher z.B. nur in Verbindug mit einem DVD-Player und einer Spielkonsole betreibe besteht keine Gebührenpflicht.
Diese Aussage ist definitiv falsch. Zahlungspflichtig bist ab jenem Augenblick, wo Du ein Gerät besitzt, welches TV- (für die TV-Gebühren) oder Radio-Programm (für die Radio-Gebühren) empfangen KANN! Unabhängig davon, ob Du das Gerät bauartbestimmt verwendest oder nicht. Sprich: wenn man zu analogs Zeiten ein TV-Gerät mit einem analogen Tuner besaß und dieses Gerät auch funktionierte, dann waren Gebühren fällig. Wenn Du heute kein oder nur ein oder mehrere analoge TV-Geräte besitzt und KEINE Sat-Anlage, KEINE DVB-T Box und KEINEN Kabelanschluss, dann sind derzeit auch KEINE Gebühren fällig. In jedem anderen Fall schon!

Es ist sogar vollkommen egal, wenn Du ein TV-Gerät mit DVB-T Tuner besitzt (oder ein analoges mit DVB-T Box) und Du sitzt in einem Funk-Loch, wo Du eben gar keinen Empfang haben kannst - Du musst trotzdem zahlen!
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen.
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