Ich weiß jetzt nicht wie es im StGB aussieht, aber im Militärbefugnisgesetz gibt es den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dh. wenn man von jemanden mit einem Messer angegriffen wird, darf man denjenigen desswegen auch nicht niederschießen. Es heißt immer nur mit vergleichbaren Mitteln
Ich denke mal, dass es im Zivilen auch so ähnlich aussieht...
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