nun.. wenn deine zeitschrift oder sonstiges laut vertrag zu monatsbeginn da sein soll (als beispiel) und immer erst 2 wochen später kommt, dann kannst du sogar vom vertrag zurücktreten, da sich die andere seite nicht an die konditionen hält.. schließlich hast du für die leistungserbringung gezahlt.. es ist also dein gutes recht den betrag zuückzufordern oder auch zurückzutreten wenn sowas weiterhin passiert..
aber bevor du da rechtlich was einleiten willst.. ruf dort mal an und reg dich auf..
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Ein leerer Bauch
ein wilder Blick
das Herz verhärtet
den Kopf im Strick
ein Tag wie jeder andere
ohne Liebe ohne Glück
ein Schritt nach vorne
zwei zurück
Die Angst vor Schlimmerem
treibt dich voran
denn alles was du sahst
von Anfang an - waren
kleine Tragödien
von Liebe und Tod
von Armut und Elend
von Sehnsucht und Not
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