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Alt 14.10.2007, 19:44   #1
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Vergütung für Wahlarzt-Rezepte erfolgt von den Krankenkassen nach folgendem Prinzip:

Die Kosten für das Medikament werden nach dem Krankenkassen-Tarif abzüglich einer allfälligen Rezeptgebühr ersetzt. Allerdings gibts bei den Apotheken zwischen dem Krankenkassen-Tarif und dem Preis beim Privat-Verkauf einen enormen Unterschied (genauso wie Wahlärzte höhere Preise in Rechnung stellen, als Kassenärzte von den Krankenkassen tarifmäßig vergütet bekommen).

Besser ist es somit, ein Wahlarzt-Rezept bei der Krankenkasse auf ein Kassenrezept umschreiben zu lassen. Dann wird tatsächlich nur die Rezeptgebühr fällig.
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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