Also vor einiger Zeit hat ein Wahlarzt meinem Bruder erklärt, das Wahlarztrezepte in der Apotheke wie normale Kassenrezepte akzeptiert werden. Daraus schließe ich eigentlich, daß nur die Rezeptgebühr fällig ist. Im Fall meines Bruders war das Medikament aber chefarztpflichtig, also mußte er sowieso zur Krankenkasse damit, kanns dir also nicht 100% sagen.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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