Zitat:
Original geschrieben von walhalla
Hallo,
wenn man einen Wahlarzt aufsucht, bekommt man ja von der Krankenkasse ca. 80% der Honorarnote rückerstattet.
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Das stimmt so sicher nicht!
1. Hängt davon ab, bei welcher KK du versichert bist...
2. Bekommst du nur den jeweiligen Kassensatz und der kann wesentlich niedriger sein (zB. bekomme ich einmal 19€ wenn ich 65€ bezahle und bei einem anderen Arzt 50€ retour, je nachdem, welche Leistungen er verrechnet. Außerdem bin ich bei der BVA und habe grundsätzlich 20% Selbstbehalt)
Zitat:
Aber wie sieht das bei Rezepten von Wahlärzten aus?
Muss man das Medikament in der Apotheke bezahlen (und dann die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen)
oder bekommt man das Medikament wie bei einem Kassenrezept (also nur die Rezeptgebühr)?
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Am besten ist es, wenn du zu einem Arzt gehst, der deine KK hat und das Rezept umschreiben läßt. Oder du fragst wie viel das Medikament kostet und zahlst es selber, wenn es nicht viel mehr als die Rezeptgebühr kostet. Ist zwar selten, kommt aber doch vor.