zoin oda ned zoin, dass ist hier die frage.
du könntest tv-sendungen bei einem freund der zahlt auf eine harddisk aufnehmen und am nächsten tag bei dir abspielen mit einem nicht-rundfunkgerät. z.b. einer festplatte die ein movieplayer ist oder mit einer xbox.
oder beim nachbarn aufnehmen und der streamt dir das zeug 10 sekunden später übers netzwerk. mit einer xbox spielst dus ab. zahlen tust perverserweise nicht fürs schauen, sondern fürs vorhandensein eines empfangsbereiten rundfunkgerätes.
du könntest also im wohnzimmersessel sitzen, wenn der GIS-prüfer "informant" kommt und ZIB schauen ohne mit der wimper zu zucken. wenn eine xbox keine rundfunkgerät ist, kann der prüfer nur festhalten: er schaut OPRF hat aber nach §1 kein ...... ergo keine anmeldepflicht.
der paragraf, der im grunde ein gemeiner knebelpragraf ist, müsste so ausgenützt werden, dass der knebel den knebler knebelt.
ich zahle natürlich nicht, schaue 10 stunden pro tag hauptsächlich ORF, weil ich das programm so toll finde, und hab leider nur eine alte xbox ohne dvbt-möglichkeit und ohne tvkartenmöglichkeit. leider kann ich nicht zahlen. leider.
eigentlich sollte man es nicht verraten, denn dann wird das gesetz geändert... aber dann gibts was adneres auf die birne...
im übrigen finde ich den orf zum klotzen.
ps.: grüße an die GIS

))) bitte a bissl weniger verschwenderisch leben, der nächste skandal kommt bestimmt