Soweit ich es verstanden habe geht es um den Fall defektes Gereät verursacht Brandschaden der nicht entstanden wäre wenn die Zuleitung ordnungsgemäs abgesichert gewesen wäre.
Logisch erscheint mir eine Aufteilung 50% Gerätehersteller 50% Wohnungseigentümer bzw. Elektriker oder Versicherung der Wohnungseigentümer
Denken Juristen logisch?
Ich hoffe Du hast eine Rechtsschutzversicherung oder einen guten Anwalt in der Familie.
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