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Alt 29.09.2007, 14:07   #1
kikakater
Inventar
 
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Kindergeld und Betreuungspflichten bei Trennung

Nächster Notfall beim Kindergeld

Warum nicht aufrunden ? Dann ist ein angebrochenes Jahr kein Stolperstein mehr und es gibt keine Rückzahlung, weil es nicht zusätzlich überwacht wird, daß im gesamten Jahr ohne Zuverdienstgrenzenüberschreitung verdient wird.

Das Kindergeld gehört dem Kind und nicht der Mutter persönlich.

Bis zum Stichtag x bezogen und bezugsberechtigt. Was danach verdient wurde oder im gesamten Jahr ist dann hinfällig.

Das Ganze erinnert an "Rechtsauslegung gegen das Kind".

Anders sieht es schon bei den Betreuungspflichten beider Eltern aus. Hat das Kind bzw. mehrere Kinder die Möglichkeit beide Eltern zur gleichen Zeit zu sehen ? Zum Wochenende ein gemeinsames Mittagessen.
kikakater ist offline