Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 28.09.2007, 18:50   #8
Oli
<< Gayliebt >>
 
Benutzerbild von Oli
 
Registriert seit: 27.06.2000
Ort: www.KRENGLBACH.at
Alter: 60
Beiträge: 5.267

Mein Computer

Standard

Arglistig verschwiegene Mängel verjähren erst nach 30 Jahren (wenn ich mich recht an meine Schulzeit erinnere).

Das kann man aber in diesem Fall nicht behaupten, bzw. wäre schwer beweisbar.

Grundsätzlich gilt bei unbeweglichen Sachen 3 Jahre Gewährleistung. In diesem Fall gibt es aber sicher andére Möglichkeiten, da es sich um einen groben Mangel handeln dürfte.

Wenn der Schaden hoch ist, würde ich auf jeden Fall einen Experten zu Rate ziehen.

lg Oliver
____________________________________
lg Oliver

Andere News auf www.OLIKLA.com
Unterwegs sein mit OLIKLA ON TOUR
Diskutieren ohne Grenzen im DEBATTIERCLUB
Oli ist offline   Mit Zitat antworten