Arglistig verschwiegene Mängel verjähren erst nach 30 Jahren (wenn ich mich recht an meine Schulzeit erinnere).
Das kann man aber in diesem Fall nicht behaupten, bzw. wäre schwer beweisbar.
Grundsätzlich gilt bei unbeweglichen Sachen 3 Jahre Gewährleistung. In diesem Fall gibt es aber sicher andére Möglichkeiten, da es sich um einen groben Mangel handeln dürfte.
Wenn der Schaden hoch ist, würde ich auf jeden Fall einen Experten zu Rate ziehen.
lg Oliver
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