die ärztekammer kann der sozialversicherung bzw. den dort angestellten ärzten keine vorschriften machen ...
wenn eine leistung abgelehnt wird, dann kann man als leistungsbezieher einen bescheid zu verlangen gegen den man entsprechende rechtsmittel einlegen kann ... natürlich ist mir klar, dass das bei kurzfristig notwendigen behandlungen schwierig ist ... aber idR sind sich die sv-träger ihrer verantwortung sowie leistungspflichten bewußt, wodurch der rechtsmittelweg eher die ausnahme ist ...
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Praktizierender Eristiker
No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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