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Alt 13.09.2007, 13:09   #7
gunnarh
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Das mit der "zur Grundversorgung verpflichtet" trifft nur TEILWEISE zu. Es d¨¹rfte offenbar ¨¹blich sein, dass neu errichtete Gebäude im Zuge der Errichtung gleich mit Koaxkabeln versehen, also f¨¹r Kabelfernsehen vorbereitet werden (auf Kosten der Hauseigent¨¹mer).

Der Deal d¨¹rfte nun folgender sein: Telekabel darf sein Equipment im Haus montieren um die Wohnungen zu versorgen, erspart sich den Aufwand die Wohnungen selbst erst mit Verkabelung erschließen zu m¨¹ssen und stellt im Gegenzug die Versorgung mit ORF1+ORF2+ATV auch f¨¹r Nicht-Kunden sicher. Die Hauseigent¨¹mer ersparen sich eine Antennenanlage am Dach zu errichten.

Dass dies nicht bei allen Häusern so sein muss liegt auf der Hand, hängt davon ab was mit UPC ausverhandelt wurde. Pauschale Aussagen wie "ist zur Grundversorgung verpflichtet" sind daher nicht zutreffend.
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