IMHO müsste er nur seinen Wohnsitz melden. Der Arbeitgeber ist für die Anmeldung bei Krankenkasse, etc. verantwortlich. Wobei es da auch eine Regelung gibt, ob er in Österreich versichert wird bzw. in seinem Deutschen System bleibt (hängt IMHO von der geplanten Dauer der Beschäftigung ab). Diese arbeitsrechtlichen Fragen weis aber das Personalbüro oder der zuständige Steuerberater.
Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltsgenehmigung braucht es keine, wenn er EU- Staatsbürger ist.
Lg Oliver
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